ein- oder beidseitig vollständig fehlendes oder stark abgeschwächtes Hörvermögen.
Ursache und Einteilung: Unter einer absoluten Taubheit wird die völlige Gehörlosigkeit verstanden. Bei der praktischen Taubheit werden einzelne Töne und Geräusche noch gehört. Die angeborene Taubheit kann erblich bedingt sein oder Folge einer Schädigung während der Schwangerschaft, z. B. durch eine Erkrankung der Mutter an Röteln. Entzündungen, Infektionskrankheiten wie Masern oder Scharlach, Verletzungen, fortschreitende Schwerhörigkeit oder das Hörorgan schädigende Substanzen führen zur erworbenen Taubheit. Die angeborene oder früh erworbene beidseitige Taubheit führt zur Taubstummheit.
Behandlung: Bei noch vorhandenem Hörvermögen wird der Betroffene mit einem Hörgerät versorgt. Spezielle Schulungen, z. B. Hörtraining, Erlernen der Gebärdensprache und das Ablesen von den Lippen können dem Gehörlosen die Kommunikation mit der Umwelt erleichtern.
Brockhaus Gesundheit; 30.11.2010, aktualisiert am 09.12.2010
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